Ehrenamtliche Landschaftspflege ist auch im Lockdown möglich

Für alle freiwilligen Helfer*innen bei unseren Landschaftspflegeterminen und für die wertvollen Naturflächen in unserer Region gibt es eine gute Nachricht!

Ehrenamtliche Landschaftspflegetermine zur Erhaltung wertvoller Naturflächen sind auch im Lockdown - selbstverständlich unter Einhaltung von Corona-Präventionsmaßnahmen - erlaubt. Wir danken Bürgermeister Christoph Kainz, der uns bei der rechtlichen Klärung im Wege der BH Baden unterstützt hat! Da es sich bei den betreffenden Regelungen um Bundes-Rechtsmaterie handelt sind diese für alle Bezirke und Gemeinden gültig.

Zuallererst: Die Gesundheit aller Beteiligten ist uns sehr wichtig! Wir achten daher schon seit Ende des 1. Lockdowns streng auf die Einhaltung der jeweils aktuell notwendigen Corona-Präventionsmaßnahmen (siehe unten). Dies wurde von allen Teilnehmer*innen auch immer sehr geschätzt. Die Einhaltung von ausreichend Abständen (zumindest 2m) zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten ist im Freien ohne Probleme möglich, das Infektionsrisiko ist dann äußerst gering.

Rechtlicher Hintergrund: Unsere Landschaftspflegearbeiten sind ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Sinne der aktuell gültigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung auch im Lockdown zulässig sind, da sie rechtlich beruflichen Tätigkeiten gleichgesetzt sind (Rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums, Seite 5, „Die Z 4 erlaubt das Verlassen des privaten Wohnbereichs zu beruflichen Zwecken und Ausbildungszwecken, sofern dies erforderlich ist. Der Terminus „berufliche Zwecke“ ist weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur Tätigkeiten zur Erzielung eines Einkommens, sondern auch ehrenamtliche Tätigkeiten…“). Dies wurde z.B. auch bei den Sternsingern so gehandhabt. Da die konkreten Pflegemaßnahmen nur im Spätherbst/Winter möglich sind und zur naturschutzfachlichen Erhaltung der Flächen nicht ausgesetzt werden sollen, sind sie nicht aufschiebbar.

Ökologischer Hintergrund: Die aktuellen Pflegearbeiten sind sehr wichtig für die Erhaltung der Natur-Flächen und können aus naturschutzfachlichen Gründen nur im Spätherbst/Winter durchgeführt werden, um Frühlingsblüher, beginnende Vogelbruten und Insektenstadien durch Mahd bzw. Entbuschung nicht zu beeinträchtigen. Da sich viele der betreffenden Naturflächen aktuell in den ersten Jahren der Maßnahmen bzw. in der Wiederherstellung befinden, würde das Auslassen eines Pflegejahrs einen Rückschlag für die Erhaltung seltener und gefährdeter und häufig auch gesetzlich geschützter Lebensräume und Arten bedeuten.

Präventionsmaßnahmen im Rahmen unserer Landschaftspflege-Termine:

  • Die Arbeiten finden ausschließlich im Freien statt.
  • Bei den Teilnehmer*innen handelt es sich großteils um Erwachsene. Aber auch Familien mit Kindern und Jugendlichen können sehr gerne mit dabei sein, solange die notwendigen Abständen zu den anderen Teilnehmenden eingehalten werden. (Ausgenommen davon sind Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.)
  • Alle Teilnehmer*innen reisen selbständig mit Auto, Öffis, Fahrrad bzw. zu Fuß an.
  • Alle Teilnehmer*innen haben einen Mundnasenschutz (MNS, optimal FFP2-Maske) und eigene Arbeitshandschuhe mit.
  • Es werden keine Getränke oder Jause ausgegeben. Alle Teilnehmer*innen haben ihr eigenes Getränk, eigene Jause mit und diese werden nicht mit anderen Teilnehmer*innen aus anderen Haushalten geteilt. Beim Jausnen wird ein Abstand von mehr als 2 Metern eingehalten.  (Ausgenommen davon sind Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.)
  • Hand-Desinfektionsmittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt.
  • Die Treffpunkte befinden sich immer im Freien im Naturraum bzw. am Rand des Ortsgebiets mit viel Platz. Der Mindestabstand von 2 Metern für alle Personen, die nicht aus einem Haushalt kommen, kann daher beim Warten ohne Probleme eingehalten werden. Bis zu einem Abstand von 2 Metern wird ein MNS getragen. (Ausgenommen davon sind Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.)
  • Tragen von MNS: Der MNS wird während der Arbeit bis zu einem Personenabstand von 2 Metern getragen. (Ausgenommen davon sind Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.) Ab einem Abstand von mehr als zwei Metern wird kein MNS getragen, um die Arbeit zu erleichtern.
  • Von allen Teilnehmer*innen werden Namen, Wohnadresse, Tel. und Email notiert und die Daten DSGVO-konform drei Monate aufgehoben.
  • Das Verleihwerkzeug des Vereins wird vor und nach dem Einsatz mit Flächendesinfektionsmittel desinfiziert, jede/r Teilnehmer*in erhält ihr/sein eigenes Werkzeug, das während des Termins nicht getauscht wird. Bei der Ausgabe und Rücknahme des Verleihwerkzeugs wird ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten.
  • Die Teilnehmer*innen werden auf der Fläche bzw. entlang der Böschungen gut verteilt und halten immer einen Abstand von zumindest zwei Metern ein. (Ausgenommen davon sind Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.)
  • Alle Teilnehmer*innen werden bereits im Vorfeld und nochmals zu Beginn des Pflege-Einsatzes über die einzuhaltenden Präventionsmaßnahmen informiert. Personen, die die Regeln nicht einhalten (wollen), können nicht mitarbeiten.